Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Welche Option ist die Richtige für mich?

Bei der Entscheidung für deine Selbstständigkeit stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Kriterien, die bestimmen, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

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Die Unterschiede im Überblick

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, ist es beispielsweise nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und Umsatzsteuer (unter bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, von Anfang an abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Es geht dabei nicht um eine formale Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um deine steuerliche Einordnung. Diese Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird, ist unverbindlich. Für eine verbindliche Festlegung gelten sehr hohe Anforderungen.

Expertenrat

Bei künstlerischen Tätigkeiten stellt sich die Frage, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden sollten. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn die mitwirkenden Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Deine leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Ausführung, sondern auch die Organisation bestimmst. Zudem trägst du die Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.

Es besteht auch die Möglichkeit, freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zu kombinieren. Hierzu kannst du dich an deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, wenden.

Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie freie Mitarbeit und daher nicht gleichzusetzen.,

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